Life Sciences (Medizin- und Gesundheitsrecht)
Im Kompetenzfeld Medizinrecht und Gesundheitsrecht verfügen wir über eine spezielle Competence-Group „Life-Sciences". Dabei handelt es sich um ein alle relevanten Rechtsgebiete umfassendes Anwaltsteam im Krankenanstaltenrecht, Medizinrecht sowie Spezialisten aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht, die zugleich über große Erfahrung an den speziellen Schnittstellen zum Gesundheitsrecht verfügen.
Wir beraten und vertreten im Gesundheitsrecht alle Leistungserbringer und Organisationen des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenhauskonzerne, Pharmaunternehmen, Biotech-Unternehmen, Reha- und Akutkliniken verschiedener Fachrichtungen sowie Gesundheitsdienstleister in allen relevanten Rechtsgebieten in privat- und öffentlich-rechtlicher Hinsicht.
Mit unserer fachlichen Erfahrung unterstützen wir Krankenanstalten, Ambulatorien, Ordinationen und Ärztegemeinschaften - hier insbesondere das Management und Rechtsabteilungen im laufenden Betrieb in allen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch in Haftungsfragen und zu allen relevanten Themen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Kauf oder Verkauf.