Viele Verträge werden in allernächster Zukunft notleidend werden. Sprich, es wird zu massiven Störungen in der Vertragsabwicklung kommen, weil einer oder allenfalls sogar beide/mehrere Vertragspartner schlichtweg de facto nicht in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus werden aber uU auch Leistungen, die zwar von einem Vertragspartner (noch) erbracht werden könn(t)en, vom anderen nicht (mehr) zweckentsprechend in Anspruch genommen werden können. Dasselbe gilt entsprechend auch für ausservertragliche Ansprüche.
All dies wird in vielen Fällen dazu führen (müssen), den Grundsatz des pacta sunt servanda zu relativieren. Selbstverständlich auf freiwilliger Basis, dh in mehrpersonalen Rechtsverhältnissen mit Zustimmung aller. Denn auch in Krisenzeiten muss Recht Recht bleiben. Nur - auf sein „Recht zu pochen“, auch im Fall eines nicht vertraglich „verbrieften“ Rechtes (zB bei gesetzlichem Schadenersatzanspruch), gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung „seines“ Rechtes in Anspruch zu nehmen, wird in dieser außergewöhnlichen, flächendeckenden und gobalen Krise, die kaum jemand nicht negativ trifft, daher vielfach zu keinem de facto „sinnvollen“ Ergebnis führen (können). Mehr denn je kann und darf es dabei nicht um die Verteidigung/formale Durchsetzung „an sich abgesicherter“ Rechtspositionen um ihrer selbst willen gehen.
Zur Bereinigung von Vertragsabwicklungsstörungen oder notleidend gewordener gesetzlicher Ansprüche bieten sich schon seit vielen Jahren etablierte, in „normalen Zeiten“ aber nicht hinreichend allgemein wahrgenommene und zu gerichtlichen Verfahren alternative Streitbeilegungs- und Problemlösungsmöglichkeiten an. In Zeiten, in denen es selbstverständlich weiterhin rechtlicher Strukturen und Ordnungen bedarf, man aber unter Berücksichtigung der im Verhältnis zum Vertragsabschluss völlig geänderten Interessen und Bedürfnislagen eine (freiwillige) Neuordnung bilateraler oder multilateraler rechtlicher Beziehungen benötigt, sind Mediationsverfahren geradezu prädestiniert, um rasch, kostengünstig und zukunftsorientiert eine von den Vertragspartnern - die durch das der „neutralen Sphäre“ zuzuordnende Ereignis der Covid19 Pandemie insoweit nun auch unfreiwillig Konfliktparteien sind - selbst zu findende und akzeptierte Lösung zu erzielen.
Auch im Bereich der Streitaustragung und Konfliktlösung ist in der aktuellen außergewöhnlichen Krisensituation jeder aufgefordert, mehr Eigenverantwortlichkeit zu übernehmen und Entscheidungen nicht auf Dritte abzuwälzen.
In rechtlich komplexeren Fällen bietet sich ein Collaborative Law Verfahren ( https://collaborativelaw.eu/ ) an. In dieses können von Beginn an mediativ geschulte Anwälte und Experten aus anderen Fachgebieten eingebunden werden.